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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des gehosteten Dienstes Enclessa. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

Offene BetaDie Plattform wird offen entwickelt. Teile davon gibt es noch nicht, das Verhalten ändert sich zwischen Releases, und solange die Beta läuft, wird keine Verfügbarkeit zugesichert. Was noch gebaut wird.

Stand: 7. September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des gehosteten Dienstes Enclessa zwischen Quavon UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht und die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringt.

(4) Vertragsbestandteil sind in dieser Reihenfolge: eine individuelle Vereinbarung, die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und diese Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss und Testphase

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab; der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs oder der Bestätigung per E-Mail zustande.

(2) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Der Anbieter kann eine unentgeltliche Testphase oder einen dauerhaft unentgeltlichen Tarif anbieten. Für unentgeltliche Leistungen besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, und Mängelrechte bestehen nur nach Maßgabe der §§ 536a Abs. 1, 599 BGB; der Anbieter kann sie mit einer Frist von 30 Tagen einstellen. Die Haftung nach § 12 bleibt in jedem Fall unberührt.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst über das Internet zur Nutzung bereit und hält die dafür erforderliche Software auf seinen Servern betriebsbereit. Eine Überlassung der Software an den Kunden findet nicht statt; auf den Vertrag ist Mietrecht anwendbar.

(2) Der Funktionsumfang bestimmt sich nach dem gebuchten Tarif und der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibung.

(3) Der Dienst befindet sich in einer offenen Betaphase. Der Anbieter entwickelt ihn fortlaufend weiter. Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen. Eine Änderung, die den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang wesentlich einschränkt, kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage im Voraus in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.

(4) Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Die Internetverbindung des Kunden sowie dessen Endgeräte sind nicht Gegenstand des Vertrags.

(5) Enclessa wird im Übrigen auf eigener Infrastruktur des Anbieters betrieben. Wo ein Modul stattdessen auf einen fremden Dienst angewiesen ist, ist dies nachstehend mit den daraus folgenden Einschränkungen benannt. Die Aufzählung ist abschließend.

ModulAnbieterWas nicht selbst betrieben wirdWas daraus folgtÜberprüfung bis
FinanzenLexware Office (Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg)Das Rechnungsbuch des Kunden wird nicht auf dieser Installation geführt. Rechnungsnummern, die Rechnungs-PDF, das ZUGFeRD-Dokument und das Archiv liegen bei Lexware Office; Enclessa hält eine Kopie und stellt Entwürfe ein. Die Verbindung besteht mit dem Lexware-Vertrag und den Zugangsdaten des Kunden — Quavon ist nicht Vertragspartei.Zweierlei folgt daraus, und beides gilt dauerhaft. Erstens ist der Funktionsumfang der Finanzen auf das begrenzt, was die Programmierschnittstelle von Lexware anbietet, bei zwei Anfragen je Sekunde und Mandant — eine Grenze des Anbieters, die Enclessa nicht anheben kann. Zweitens bestimmt Lexware, in welchem Format die Rechnungen des Kunden an seine eigenen Kunden ausgestellt werden. Die Pflicht, eine E-Rechnung zu **stellen**, trifft den Aussteller: Ab dem 1. Januar 2027 gilt sie für jeden, dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) im Vorjahr 800 000 € überstiegen hat, ab dem 1. Januar 2028 für den gesamten inländischen B2B-Bereich (§ 27 Abs. 38 UStG). Für die Rechnungen des Kunden ist das die Frist des Kunden, und er erfüllt sie über seine Lexware-Anbindung. Die Rechnungen von Quavon an den Kunden für diesen Dienst berührt diese Ausnahme nicht: Enclessa stellt sie selbst aus, als ZUGFeRD-/Factur-X-Rechnung mit einem strukturierten Datensatz nach EN 16931. Die Pflicht, eine E-Rechnung zu **empfangen**, besteht seit dem 1. Januar 2025 und wird von Enclessa selbst erfüllt.2027-01-01

§ 4 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, den Dienst im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

(2) Der Kunde darf den Dienst Dritten nicht entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Zugelassen ist die Nutzung durch Mitarbeiter des Kunden, durch verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG und durch Auftragnehmer, soweit sie für den Kunden tätig sind und der Kunde für ihr Verhalten einsteht.

(3) Ein Zurückentwickeln, Entschlüsseln oder Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist unzulässig, soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG dies gestatten. Automatisierte Zugriffe sind über die dokumentierte Programmierschnittstelle zulässig, im Rahmen der geltenden Ratenbegrenzung.

§ 5 Konten, Plätze und Pflichten des Kunden

(1) Jeder Zugang ist einer natürlichen Person zugeordnet. Gemeinsam genutzte Zugänge sind unzulässig.

(2) Abgerechnet wird nach Plätzen. Ein Platz ist ein aktives Mitglied der Organisation. Bot-Konten, Gastzugänge und deaktivierte Konten zählen nicht.

(3) Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sorgfältig auf, hält sie geheim und zeigt einen Missbrauchsverdacht unverzüglich an. Er ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Nutzer einstellen.

  • Keine Inhalte, die Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen
  • Kein Versand von unerbetenen Nachrichten und keine Verbreitung von Schadsoftware
  • Keine Maßnahmen, die die Verfügbarkeit für andere Organisationen beeinträchtigen, insbesondere kein Umgehen der Ratenbegrenzung
  • Keine Sicherheitsuntersuchungen ohne vorherige Abstimmung in Textform

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) Solange der Dienst sich in der Betaphase befindet, sagt der Anbieter für die Standardtarife keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Er betreibt den Dienst nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter, soweit sie planbar sind, mindestens 48 Stunden im Voraus an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne Ankündigung erfolgen.

(3) Support wird über die im Impressum genannten Kontaktwege in deutscher und englischer Sprache erbracht. Reaktionszeiten werden nur zugesagt, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.

§ 7 Vergütung, Umsatzsteuer und Zahlungsverzug

(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Buchung geltenden Preisliste und wird je Platz und Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Kunden aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übertragen (Reverse-Charge-Verfahren), sofern der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt. Solange die Nummer über das Bestätigungsverfahren der Europäischen Kommission (VIES) nicht bestätigt werden kann, etwa weil es nicht erreichbar ist, berechnet der Anbieter die deutsche Umsatzsteuer; wird die Nummer später bestätigt, berichtigt der Anbieter die in dieser Zeit ausgestellten Rechnungen. Der Kunde hält seine steuerlichen Angaben aktuell.

(3) Werden während eines Abrechnungszeitraums Plätze hinzugefügt, werden sie zeitanteilig berechnet. Eine Verringerung wirkt zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums.

(4) Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister des Anbieters abgewickelt. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, mahnt der Anbieter in Textform. Bleibt die Zahlung nach Ablauf einer gesetzten Frist von 14 Tagen aus, kann der Anbieter den Zugang sperren. Eine gesperrte Organisation bleibt lesbar und nimmt keine Änderungen mehr an; Daten werden nicht gelöscht. Nach Ausgleich des offenen Betrags wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB, bleiben unberührt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist, und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug ist oder wenn er trotz Abmahnung in erheblicher Weise gegen § 5 verstößt.

(3) Kündigungen sind in Textform zu erklären; die Kündigungsfunktion in der Verwaltung des Dienstes genügt.

§ 9 Kundeninhalte, Datenschutz und kein Training von Modellen

(1) Alle Rechte an den Inhalten, die der Kunde und seine Nutzer einstellen, verbleiben beim Kunden. Der Anbieter erhält daran nur die einfachen Nutzungsrechte, die zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung technisch erforderlich sind, insbesondere zum Speichern, Übertragen, Anzeigen und Sichern.

(2) Der Anbieter verwendet Kundeninhalte nicht zum Training von Modellen maschinellen Lernens und gibt sie nicht zu diesem Zweck weiter.

(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Daten verantwortlich.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, nutzen sie nur für Zwecke dieses Vertrags und geben sie nur an Personen weiter, die sie zur Durchführung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzteren Fall unterrichtet die verpflichtete Partei die andere, soweit rechtlich zulässig.

(3) Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über dessen Ende hinaus fort.

§ 11 Mängelrechte

(1) Der Anbieter überlässt den Dienst in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält ihn während der Laufzeit in diesem Zustand. Es gelten die mietrechtlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen bleibt die Haftung nach § 12 unberührt.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können. Eine Minderung setzt eine vorherige Anzeige und eine angemessene Frist zur Beseitigung voraus.

(4) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit begründen keine Mängelrechte.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dieser Betrag entspricht der Höhe nach der Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den Dienst gezahlt hat.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde exportiert seine Daten in angemessenen Abständen über die dafür vorgesehene Funktion.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Freistellung

Werden gegen den Anbieter Ansprüche Dritter wegen Inhalten erhoben, die der Kunde oder seine Nutzer eingestellt haben, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen frei und ersetzt die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich und führt eine Auseinandersetzung nicht ohne dessen Zustimmung durch Anerkenntnis oder Vergleich zu Ende.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen — insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, Ausfälle von Vorlieferanten oder Telekommunikationsnetzen, an denen den Anbieter kein Verschulden trifft, sowie behördliche Anordnungen — befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dauert die Störung länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. Vorausbezahlte Vergütung wird zeitanteilig erstattet.

§ 15 Export und Löschung bei Vertragsende

(1) Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit und für 30 Tage nach Vertragsende über die Exportfunktion in einem maschinenlesbaren Format herunterladen.

(2) Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Daten des Kunden innerhalb von weiteren 30 Tagen aus dem laufenden Betrieb. Die Löschung gespeicherter Dateien wird wiederholt, bis der Speicher sie bestätigt. Sicherungskopien werden nicht einzeln bereinigt, sondern verfallen mit ihrem Zyklus von 30 Tagen; spätestens 31 Tage nach der Löschung im laufenden Betrieb sind die Daten in keiner Sicherung mehr enthalten. Bis dahin wird eine Sicherung nur zur Wiederherstellung nach einem Ausfall verwendet, und wird eine eingespielt, wiederholt der Anbieter die Löschung.

(3) Ausgenommen sind nur Daten, die der Anbieter aufgrund einer ihn selbst treffenden gesetzlichen Pflicht aufbewahren muss, namentlich seine Rechnungen an den Kunden und die zugehörigen Zahlungsnachweise (§ 14b UStG, § 147 AO); sie werden für jede andere Verarbeitung gesperrt und nach Ablauf der Frist gelöscht. Aufbewahrungspflichten des Kunden selbst, etwa nach § 147 AO für seine Buchungsbelege, und in der Plattform gesetzte Aufbewahrungsfristen hindern die Löschung nicht. Der Kunde erfüllt sie, indem er seine Daten innerhalb der Frist nach Absatz 1 exportiert.

(4) Auf Wunsch bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an eine höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine Änderung des Leistungsumfangs erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Die Änderung wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem beabsichtigten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; die geänderten Bestimmungen werden dabei hervorgehoben.

(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Wirkung und auf die Widerspruchsmöglichkeit weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.

§ 17 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragen; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

(2) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rosenheim, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.